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Rechtliches

Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

In einfachen Worten

Kurz zusammengefasst, worum es unten geht. Verbindlich ist allein der vollständige Text darunter.

Was darf ich mit Qwirbel machen?

Es benutzen, privat wie beruflich, für so viele Aufgaben du willst – auf den Geräten, die deine Lizenz abdeckt. Was du damit erzeugst, gehört dir; wir erheben keinen Anspruch auf deine Ergebnisse.

Was darf ich nicht?

Das Programm weitergeben, weiterverkaufen, vermieten oder den Kopierschutz umgehen. Ein Schlüssel gehört zu einem Käufer, nicht in einen Umlauf.

Gehören mir die erzeugten Bilder und Texte?

Sie entstehen auf deinem Rechner und werden dort gespeichert; an uns geht nichts. Welche Rechte an KI-Erzeugnissen allgemein bestehen, hängt vom verwendeten Modell und der Rechtslage ab – dazu beraten wir nicht.

Was ist mit den Modellen und ComfyUI?

Die stammen nicht von uns und haben ihre eigenen Lizenzen. Deshalb installierst du ComfyUI selbst, und deshalb steht bei jedem Modell dabei, woher es kommt.

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzung der Software Qwirbel zwischen Falko Rumann und dem Endnutzer.

1. Lizenzumfang

Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software. Ein Lizenzschlüssel der Edition „Normal“ berechtigt zur gleichzeitigen Aktivierung auf bis zu drei Geräten des Kunden. Wird ein weiteres Gerät aktiviert, entfällt automatisch die Bindung des am längsten nicht genutzten Geräts. Die Edition „Server“ berechtigt zur Aktivierung auf einem Server und erlaubt dort den Mehrbenutzerbetrieb im Rahmen der erworbenen Bedingungen.

2. Aktivierung

Die Software wird durch Eingabe des Lizenzschlüssels an das jeweilige Gerät gebunden. Dabei werden der Schlüssel und ein anonymer Geräte-Hash übertragen. Danach läuft die Software offline; es findet keine laufende Telemetrie statt.

3. Verbote

Untersagt sind insbesondere: Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weiterverkauf des Schlüssels; Umgehung der Aktivierung/des Node-Locks; Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt; Entfernen von Urheber- oder Schutzrechtsvermerken.

4. Rechte an der Software

Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern der Drittkomponenten. Es wird kein Eigentum an der Software übertragen, sondern ein Nutzungsrecht eingeräumt.

5. Modelle und KI-Funktionen

Für bestimmte Modelle/Komponenten gelten eigene Lizenzen (siehe Drittanbieter-Lizenzen). Einzelne Modelle sind nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben; die Einhaltung dieser Bedingungen obliegt dem Nutzer.

6. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 327 ff. BGB) sowie die Haftungsregelung.

Stand: 08. September 2026

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